Anfrage bezüglich der Förderkulisse "Räume mit besonderem Handlungsbedarf".
Fraktion der SPD/Wählergemeinschaft
im Gemeinderat Hettstadt
Sprecherin: Ingrid Reif
An Frau
Bürgermeisterin Rothenbucher
Rathausplatz 2
97265 Hettstadt
Anfrage
Die Fraktion der SPD/Wählergemeinschaft bittet Sie bzw. die Verwaltung um Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Im Jahr 2013 wurde vom Bayerischen Landtag das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP) beschlossen. In diesem LEP wurden im Rahmen der Gebietskategorien „Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf“ festgelegt.
Die Staatskanzlei hat am 5. August 2014 im Rahmen einer Pressemitteilung verkündet, dass die Kriterien für eine Zuordnung zu diesen Räumen überarbeitet wurden, was bedeutet, dass weitere Regionen in diese Förderkulisse aufgenommen werden können. Nun können auch einzelne Gemeinden aufgenommen werden.
Hettstadt zählt seitdem zu den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf.
Wir bitten Sie und die Verwaltung darum zu erarbeiten, was dies für Hettstadt konkret bedeutet. Was dies für die Förderung investiver Maßnahmen in Hettstadt bedeutet? Welche Maßnahmen besonders gefördert werden können? Und in welcher Höhe sich Förderungen und Zuschüsse künftig bewegen werden?
Wir bitten um zeitnahe Information in einer Gemeinderatssitzung.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ingrid Reif
Fraktionssprecherin
Hettstadt, 14. April 2015