Betreuung von Grundschulkindern nach Schulende

Betreuung von Grundschulkindern nach Schulende und ausreichende Sicherstellung des Betreuungsangebotes Schulkindbetreuung

Hier: Erfassung des Bedarfs und der vorhandenen Betreuungsplätze insbesondere im Hinblick auf Entwicklung der Kinderzahlen der Kindergartenjahre 2014/15, 2015/16, 2016/17 und ggf. Entwicklung eines Gesamtkonzeptes. Bei der Kindergartensachausschusssitzung am 19.5.2014 mit Vertreter_innen des Kindergartens St. Sixtus, Kinderhaus Blumenwiese, Bürgermeisterin Rothenbucher und Gemeinderätinnen Haake und Müller-März teilten die Kinderhausleiterinnen zum Angebot der Schulkindbetreuung mit: Beide Kindergärten sind in Raumnot und sehen für die kommenden drei Kindergartenjahre Probleme die Schulkindbetreuung entsprechend des Bedarfs durchführen zu können. Die Schulkindbetreuung mit ihrem Betreuungsangebot nach dem Unterricht und während der Schulferien fördert die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und ist für Eltern und Kinder ein verlässliches Betreuungsangebot.

Dieses Betreuungsangebot sollte daher analog wie Betreuungsplätze für die Altersgruppe 1-6 in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall stehen Väter und Mütter, die auch am Nachmittag und in den Schulferien erwerbstätig sind, vor der Frage, die Kinder am Nachmittag unbeaufsichtigt zuhause zu wissen oder die Erwerbstätigkeit aufzugeben oder einzuschränken. Dies ist nicht zumutbar.

Es wird daher der Antrag gestellt:

  1. den zu erwartenden Bedarf für die Kindergartenjahre 2014/15, 2015/16, 2016/17 zu erfassen und dem Gemeinderat mitzuteilen
  2. bei fehlenden Betreuungsplätzen ein Gesamtkonzept zur ausreichenden Sicherstellung von Betreuungsplätzen von Grundschulkindern zu erstellen und umzusetzen.

Hettstadt, 3.7.2014
Petra Müller-März
Gemeinderätin